Wussten Sie schon…?
Es gibt Pedelecs, S-Pedelecs und eBikes. Alles Elektrofahrräder, doch wo liegt der Unterschied?
Diesen macht unter anderem die Geschwindigkeit. Pedelecs mit Tretunterstützung, umgangssprachlich "eBikes" genannt, sind in Deutschland am weitesten verbreitet. Neben der Ausstattung unterscheiden sich die verschiedenen E-Fahrradarten verkehrsrechtlich, aber auch bei Benutzung und Helmpflicht. Leistungsstarke eBikes oder S-Pedelecs benötigen einen Versicherungsschutz, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.
eBike oder Pedelec?
Auf deutschen Straßen sind mittlerweile mehr als vier Millionen eBikes unterwegs. Doch eBike ist nicht gleich eBike. Je nach Modell kann zum Beispiel Versicherungsschutz erforderlich sein. Da die Bezeichnungen der einzelnen Fahrradtypen nicht endgültig definiert sind, kommt es in der Praxis häufig zu Verwirrung. Elektrorad und Elektrofahrrad sind Oberbegriffe für Fahrräder mit Elektromotorunterstützung. Diese drei Kategorien haben sich etabliert:
1. Pedelec: Das klassische Elektrofahrrad
Das "Pedal Electric Cycle" – kurz Pedelec – ist in Deutschland der am weitesten verbreitete Elektrofahrrad-Typ. Laut Zweirad-Industrie-Verband liegt der Anteil sogenannter "eBikes 25" bei rund 99 Prozent – das heißt, der Motor unterstützt beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, wird er vom Elektromotor bis maximal 250 Watt unterstützt. Ist diese Höchstgeschwindigkeit erreicht, schaltet der Motor sich automatisch ab. Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Muskelkraft angewiesen.
Der Ausdruck Pedelec ist weder eindeutig noch gebräuchlich. Umgangssprachlich hat sich der Begriff eBike etabliert, der eigentlich eine andere Fahrradklasse bezeichnet – nämlich Zweiräder mit eigenständigem Elektromotor, bei denen man nicht in die Pedale treten muss, um vorwärts zu kommen. Ist von eBikes die Rede, sind dennoch in den meisten Fällen Pedelecs gemeint, die den Hauptanteil des Elektrorad-Marktes in der Bundesrepublik ausmachen.
2. S-Pedelec: eBike ab 25 km/h
Schnelle Pedelecs – auch S-Pedelecs, Speed-Pedelec, Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt – funktionieren genauso wie normale Pedelecs. Auch bei ihnen ist das Treten in die Pedale die Basis des Fahrens. Allerdings gehören S-Pedelecs nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Im Gegensatz zu normalen E-Bikes, die bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen, regelt die Motorunterstützung von S-Pedelecs erst bei 45 km/h ab. Derzeit sind bei schnellen eBikes Motoren mit einer Leistung von maximal 500 Watt erlaubt.
3. eBike: Elektrorad ohne Tretunterstützung
eBikes im engeren Sinn stellen die dritte Elektrofahrrad-Kategorie dar. Sie fahren ganz ohne Pedalunterstützung, sobald durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker der Elektroantrieb zugeschaltet wird. Die gängigste eBike-Art ist das „eBike 20" mit einer Motorleistung von 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen. Darüber hinaus gibt es eBikes bis 25 km/h und bis 45 km/h. Da Elektrofahrräder ohne Tretunterstützung ab 6 km/h zulassungspflichtig sind, werden sie allerdings selten nachgefragt.
Wie werden eBikes und Pedelecs richtig versichert?
Wollen Sie Ihr Pedelec mit einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h gegen Diebstahl absichern, ist das meist mit einer Erweiterung in der Hausratversicherung oder über die Wertgarantie möglich.
Die private Haftpflicht leistet bei Unfall mit dem eFahrrad.
Verursachen Sie mit Ihrem Pedelec einen Unfall, greift Ihre private Haftpflichtversicherung. Diese kommt bei Personen- oder Sachschäden etwa für Schmerzensgeldforderungen oder Reparaturkosten Ihres Unfallgegners auf. Eine zusätzliche Kfz-Haftpflicht wie beim Auto ist nicht notwendig.
Für eBikes (ohne Tretunterstützung) und S-Pedelecs ist Versicherung eine Pflicht.
Das Plus an Power und Geschwindigkeit macht S-Pedelecs vor dem Gesetz zu sogenannten Kleinkrafträdern. Für schnelle eBikes ist deshalb ein Versicherungskennzeichen und somit eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge erforderlich. Diese greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Fahrer anderen Verkehrsteilnehmern zufügt. Eine Mopedversicherung reicht für S-Pedelecs aus.
eBikes, die ohne Tretunterstützung bis zu 20 km/h schnell fahren und maximal 500 Watt Motorleistung haben, gelten als Leichtmofas. Wie bei S-Pedelecs benötigen Sie dafür ein Versicherungskennzeichen mit entsprechenden Haftpflichtschutz.
Über die Wertgarantie können Sie einen Pedelec Komplettschutz abschließen. Hier inbegriffen sind Fall- und Sturzschäden am Pedelec, Vandalismus, Verschleiß, Diebstahl, Unfallschäden, Feuchtigkeit, unsachgemäße Handhabung sowie Elektroschäden. Inklusive sind zudem noch Akkuschutz (für neue und gebrauchte Akkus) inkl. Verschleißschutz ab dem 13. Monat, Motorschutz, Diebstahlschutz (Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl), Pick-up-Service und Teilediebstahlschutz. Wir beraten Sie hierzu gern in unserem Laden.
Helmpflicht bei eBikes, Pedelecs und S-Pedelecs
Wie bei regulären Fahrrädern gilt bei eBikes 25 weder eine Helmpflicht noch eine Altersbeschränkung. Einige Pedelec-Typen sind mit einer Anfahr- und Schiebehilfe ausgerüstet, die per Knopfdruck auf bis zu 6 km/h beschleunigt. Das macht das Anfahren am Berg einfacher und ist eine Erleichterung bei längeren Schiebestrecken. Auch solche Pedelecs gelten seit Anpassung des StVG im Jahr 2013 als Fahrräder und werden rechtlich entsprechend behandelt.
Fahrten mit S-Pedelecs sind nur mit Helm und Führerschein erlaubt
Wie Mopeds oder Mofas benötigen Sie für Ihr S-Pedelec eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), die das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ausstellt, oder eine Einzelzulassung des Herstellers, um am Straßenverkehr teilzunehmen. Wie bei einem Mofa müssen Sie 15 Jahre oder älter sein, um ein S-Pedelec lenken zu dürfen. Außerdem ist eine gültige Fahrerlaubnis erforderlich – mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer eine Fahrerlaubnis für Leichtkraftfahrzeuge (Klasse AM) oder Pkw (Klasse B) besitzt, darf E-Bikes mit Geschwindigkeiten ab 25 km/h ohne zusätzlichen Führerschein fahren.
Ein weiterer Unterschied zum "normalen" eBike 25 ist die Helmpflicht: Laut § 21a Absatz 2 StVO muss bei S-Pedelecs ein "geeigneter Schutzhelm" getragen werden. In der Regel ist ein Fahrradhelm ausreichend. Einige Hersteller bieten spezielle Pedelec-Helme an, die die geprüfte Motorradnorm erfüllen, aber wesentlich leichter und besser belüftet sind. So gerät der Fahrer nicht so schnell ins Schwitzen.
Für eBikes ist Fahrerlaubnis notwendig, dafür gilt keine Helmpflicht
Für E-Bikes benötigen Sie eine Betriebserlaubnis, mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung. Darüber hinaus müssen Sie mindestens 15 Jahre alt sein, um die Elektrofahrräder lenken zu dürfen. Eine Helmpflicht besteht hingegen nicht.
Allerdings gibt es auch eBikes, die schneller fahren. Bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit gelten sie als Mofas. eBikes, die bis zu 45 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb eingestuft. Ein geeigneter Helm für Krafträder und ein Versicherungskennzeichen sind dann Pflicht.